»Integrationskurse«

Seit dem 01.01.2005 erteilt die deutsche Bundesregierung finanzielle Förderung bei der Erlernung der deutschen Sprache. Diese Maßnahme betrifft hauptsächlich Neuzuwanderer, also Personen, die sich seit dem 01.01.2005 in Deutschland aufhalten.
Einen Anspruch haben Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhalten haben oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur.
Diese Deutschkurse werden Integrationskurse genannt
und umfassen maximal 600 Unterrichtsstunden auf den Stufen
A1 bis zu B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Berechtigte Personen mit Vorkenntnissen werden mit Hilfe eines Einstufungstests
getestet
und je nach Kenntnisstand verkürzt sich die Stundenzahl. Die Bundesregierung
hat auch einen Orientierungskurs mit 45 Stunden vorgesehen, in dem
Kenntnisse der Rechtsordnung, der
Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt werden.
Die Teilnehmer bezahlen an den Kursträger einen Unkostenbeitrag in Höhe von 1,00
€ pro Unterrichtsstunde.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs wie auch ein Merkblatt mit genaueren Informationen in mehreren Sprachen liegen bei uns im Büro für Sie bereit.
Wir können Ihnen auf Wunsch auch beim Ausfüllen des Antrags helfen!
Bitte senden Sie dann Ihren Antrag an die Regionalstelle des "Bundesamts für Migration und Flüchtlinge" hier in München. Die Adresse lautet:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle München
Boschetsriederstr. 41
81379 München
Mehr Informationen zu den Integrationskursen können Sie unter folgenden Internetadressen und Telefonnummern erhalten:
www.auslaenderbehoerde-muenchen.de
(Kreisverwaltungsreferat
München: zuständig nur für Neuzuwanderer)
www.integration-in-deutschland.de
Telefon 089/ 62029-225, -218, -228
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)